So können Sie helfen
- durch eine Spende
- durch eine Zustiftung
- durch ein Vermächtnis
Zustiftungen erhöhen das Stiftungskapital. Daher bleiben sie dauerhaft erhalten. Durch Zustiftungen erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen.
Spenden werden direkt für die in der Satzung festgelegten Zwecke bzw. für ein von Ihnen gewähltes laufendes Projekt verwendet. Sie können einen Spendenbetrag bis zu 20 % Ihres Jahreseinkommens beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend machen. Wenn Sie mehr Spenden, kann dieses auch in den Folgejahren im Rahmen der Höchstbeträge angerechnet werden.
Bei Vermächtnissen und Erbschaften ist die Stiftung von der Erbschaftssteuer befreit, so dass Sie sicher sein können, dass die gesamte Zuwendung dem von Ihnen gewünschten Zweck zugeführt wird. Wer als Erbe innerhalb von 24 Monaten nach Entstehung der Steuer die Erbschaft der Stiftung zuwendet, wird nachträglich von der Erbschaftssteuer befreit.
Wir versichern: Ihre Daten werden verschlüsselt an uns übermittelt über eine gesicherte Verbindung. Die Adressdaten und – sofern angegeben – Ihre Telefonnummer und E-Mail Adresse verwenden wir nur für Förderer-Service und interne Zwecke.
Die Stiftung Arbeit und Umwelt ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen und hat sich den „Grundsätzen Guter Stiftungspraxis“ des Bundesverbandes verpflichtet.
Ihre Spende kommt den Förderprojekten vollständig zugute. Verwaltungs- und Öffentlichkeitsarbeit werden bei uns ausschließlich durch Zinseinnahmen aus dem Stiftungsvermögen finanziert. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung.
Selbstverständlich erhalten Sie zu Beginn des Folgejahres von uns eine Spendenquittung.
SEB-Bank AG Hannover
Kto.-Nr.: 1026 336 800
BLZ: 250 101 11
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.





