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NEWS

Vierter Deutscher Elektro-Mobil Kongress


Highlights aus allen Bereichen der Elektromobilität

am 14. und 15. Juni 2012 in Essen

 

Deutscher Betriebsräte-Preis 2012


der Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“

So können Sie helfen

  • durch eine Spende
  • durch eine Zustiftung
  • durch ein Vermächtnis

Zustiftungen erhöhen das Stiftungskapital. Daher bleiben sie dauerhaft erhalten. Durch Zustiftungen erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen.

Spenden werden direkt für die in der Satzung festgelegten Zwecke bzw. für ein von Ihnen gewähltes laufendes Projekt verwendet. Sie können einen Spendenbetrag bis zu 20 % Ihres Jahreseinkommens beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend machen. Wenn Sie mehr Spenden, kann dieses auch in den Folgejahren im Rahmen der Höchstbeträge angerechnet werden.

Bei Vermächtnissen und Erbschaften ist die Stiftung von der Erbschaftssteuer befreit, so dass Sie sicher sein können, dass die gesamte Zuwendung dem von Ihnen gewünschten Zweck zugeführt wird. Wer als Erbe innerhalb von 24 Monaten nach Entstehung der Steuer die Erbschaft der Stiftung zuwendet, wird nachträglich von der Erbschaftssteuer befreit.

Ihre Spende kommt den Förderprojekten vollständig zugute. Verwaltungs- und Öffentlichkeitsarbeit werden bei uns ausschließlich durch Zinseinnahmen aus dem Stiftungsvermögen finanziert. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung.

Die Stiftung Arbeit und Umwelt ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen und hat sich den „Grundsätzen Guter Stiftungspraxis“ des Bundesverbandes verpflichtet.

Selbstverständlich erhalten Sie von uns zeitnah eine Spendenquittung.

SEB-Bank AG Hannover
Kto.-Nr.: 1026 336 800
BLZ: 250 101 11

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.