Anmerkung zum Diskussionspapier: Weiterbildung für KI-Kompetenz
Ende Juli, nach der Fertigstellung dieses Diskussionspapiers, wurde im Zuge des Omnibus VII der EU (Verordnung (EU) 2026/1744) der Artikel 4 der KI-Verordnung ((EU) 2024/1689) ersetzt.
Im ursprünglichen Artikel 4 der KI-Verordnung sind Anbieter und Betreiber von KI verpflichtet worden sicherzustellen, dass die Beschäftigten ihres Unternehmens in ausreichendem Maß über KI-Kompetenz verfügen. Das war einerseits ein bildungspolitischer Durchbruch. Andererseits entstand durch die noch fehlenden Definitionen, was das ausreichende Maß sein soll, eine Rechtsunsicherheit für Unternehmen bzw. in Bezug auf die Vollzugspraxis durch die Behörden.
Ab Juli 2026 gilt die Änderung, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen nun nur noch geeignete Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden und sonstiger im Auftrag handelnder Personen ergreifen müssen. Die Unternehmen sind nicht mehr verpflichtet, bei einzelnen Personen ein bestimmtes Kompetenzniveau nachzuweisen. Durch diese Abschwächung fehlt es jedoch voraussichtlich an Investitionsbereitschaft in der Breite des Arbeitsmarkts für die Qualifizierung in KI-Kompetenzen, obwohl hier aktuell ein enormer Bedarf vorliegt.
Das ist für die Beschäftigten im Alltag nicht so problematisch, wie man denken könnte. Denn auch wenn die rechtliche Anforderung für Qualifizierungsmaßnahmen fehlt – für die vorher ohnehin keine Geldstrafen vorgesehen waren – bleibt das unternehmerische Risiko beim Einsatz von KI: Nicht die Beschäftigten, sondern Unternehmen und auch konkret die Geschäftsführung sind für Verstöße gegen unterschiedliche Rechte verantwortlich. Sie müssen dafür sorgen, dass beim Einsatz von KI der Datenschutz, das Urheberrecht und die Geschäftsgeheimnisse gewahrt werden und sie sind als Vertragspartner bei ihren mit KI generierten Leistungen haftbar, wenn diese Fehler enthalten.
Angesichts der aktuellen Unsicherheit der Beschäftigen, spricht umso mehr dafür, Qualifizierung zu systematisieren. Sinnvoll ist dabei eine Konkretisierung, für welche Beschäftigten welche Kompetenzniveaus von KI-Literacy erreicht werden sollten, wie es die OECD beispielsweise ausgearbeitet hat und mit der EU Kommission vorantreibt, oder, wie mit dem Diskussionspapier angeregt wird, in Form von Vereinbarungen innerhalb der Sozialpartnerschaft und Mitbestimmung.
