Nachhaltige Entwicklung ist eine der zentralen gesellschaftspolitischen Herausforderungen. Mit der Verabschiedung der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) im Jahr 2015 hob die Weltgemeinschaft nochmals deren Bedeutung hervor.

Das Gebot nachhaltigen Wirtschaftens zwingt Unternehmen zunehmend, sich der strategischen Herausforderung zu stellen und ihre gesellschaftliche Verantwortung (Corporate Social Responsibility, CSR) wahrzunehmen. Sie müssen sowohl ihre Produktpaletten als auch die Prozesse und Lieferketten unter sozialen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten überprüfen und anpassen. Die strategische Einbeziehung von Nachhaltigkeit in das Kerngeschäft wird zunehmend zu einem Standort- und Wettbewerbsfaktor.

Nachhaltiges Wirtschaften ist auch mit Zielkonflikten verbunden. Denn die sozialen, ökologischen und ökonomischen Dimensionen von Nachhaltigkeit sollen zwar gleichermaßen berücksichtigt werden, können sich aber durchaus widersprechen. Zugleich differieren auch die Interessenlagen der zahlreichen Akteur:innen innerhalb und außerhalb der Unternehmen – unter anderem Management, Beschäftigte, Arbeitnehmervertretungen, Gremien, Investoren oder NGOs.

Bezogen auf die Mitbestimmung spielen Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen – sowohl im Aufsichtsrat als auch im Betriebsrat – eine entscheidende Rolle bei der Thematisierung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsthemen. So hängt es vor allem von den Aushandlungsprozessen zwischen der betrieblichen Interessenvertretung und Unternehmensleitung ab, ob und wie Nachhaltigkeitsaspekte in Unternehmen dauerhaft und erfolgreich verankert werden.

Die Stiftung Arbeit und Umwelt richtet den Fokus ihrer Arbeit darauf, Beschäftigte und Arbeitnehmer:innenvertretungen dabei zu unterstützen, sich in den betrieblichen Nachhaltigkeitsdiskurs gezielt einzubringen und diesen aktiv mitzugestalten.

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