Newsletter Sonderausgabe Juni 2023


Liebe Leserinnen, liebe Leser,

wir versenden heute diese Sonderausgabe unseres Newsletters, um auf ein soeben veröffentlichtes, juristisches Gutachten hinzuweisen. Wir haben die renommierte Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) beauftragt, für die Stiftung zu prüfen, ob das in der Debatte um die Einführung eines auf die Transformation zielendenden, zeitlich begrenzten, wettbewerbsfähigen Strompreises für die Industrie (Brückenstrompreis für die Industrie) häufig vorgebrachte Argument stimmt, dass ein solcher Industriestrompreis an den Regeln des Beihilferechts der Europäischen Union scheitern würde.

Laut Ergebnis unseres Gutachtens ist die Einführung eines solchen Brückenstrompreises für die Industrie aber sehr wohl beihilferechtskonform möglich! Es ist also weiterhin eine politisch zu treffende Entscheidung, ob wir die Bedingungen dafür schaffen, dass die energieintensive Industrie mit dieser Brücke in die Lage versetzt wird, ihre eigene Transformation zu schaffen und dabei Standorte, Know-how, Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Deutschland und in der Europäischen Union zu halten.

Ihr

Andrea Arcais
Geschäftsführer der Stiftung Arbeit und Umwelt

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