CSR-RUG in der betrieblichen Umsetzung – Handlungshilfe für Arbeitnehmervertretungen

Die Berichterstattung von Unternehmen zu sozialen und ökologischen Belangen hat in den letzten Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist eine freiwillige Unternehmensleistung. Doch seit dem Geschäftsjahr 2017 sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen gesetzlich dazu verpflichtet, jährlich die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit offenzulegen.

Die Grundlage dafür bildet das „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ (auch CSR -Richtlinienumsetzungsgesetz bzw. CSR-RUG genannt). Mit ihm wurde die europaweite CSR-Richtlinie 2014/95/EU zur Erweiterung der finanziellen Berichterstattung um nichtfinanzielle und die Diversität betreffende Aspekte in nationales Recht überführt.

Diese Berichtspflicht verfolgt das Ziel, die Informationsbedürfnisse verschiedener Interessengruppen zu erfüllen und die Wirtschaft stärker auf eine nachhaltige Orientierung zu lenken. Vor allem Unternehmen, die bis dato keine Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichten, sollen dazu verpflichtet werden, Informationen bereitzustellen. Andererseits ist mit dem Gesetz zugleich die Erwartung verbunden, dass die Unternehmen – nicht zuletzt auch durch internen und externen Druck – ihre unternehmerischen Aktivitäten bezüglich nichtfinanzieller Aspekte verstärken.

Nicht nur durch die Prüfpflichten des Aufsichtsrates stellt das CSR-RUG Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen vor neue Aufgaben. Es stellt sich auch die Frage, welche Mitbestimmungspotenziale sich aus dem Gesetz ergeben und wie diese genutzt werden.

Die Handlungshilfe für Arbeitnehmervertretungen bietet eine Orientierung zu den gesetzlichen Anforderungen, enthält Erklärungen und Tipps zur Umsetzung und verweist auf Praxisbeispiele.

Eine Checkliste und thematisch sortierte Literaturhinweise unterstützen die Auseinandersetzung mit der Thematik und erleichtern eine weiterführende Recherche. Die Handlungshilfe richtet sich sowohl an Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat als auch an Betriebsräte lokaler, nationaler und europäischer Gremien. Sie ist als Informationsspeicher, Nachschlagewerk und Anregung zur Diskussion in den Gremien gedacht, um die Nachhaltigkeitsaktivitäten der Unternehmen zu beeinflussen und im Interesse der Beschäftigten zu stärken.

Die Veröffentlichung ist für September 2020 geplant.